Die krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn keine andere Möglichkeit mehr besteht, die Folgen der gesundheitsbedingten Ausfälle des Arbeitenden auf ein zumutbares Maß zurückzuführen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement...
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Das Problem: Der Betriebsrat hat nur dort Mitbestimmungsrechte, wo sie ihm durch Gesetz zugewiesen worden sind. So sind in § 87 Abs. 1 BetrVG einige Gegenstände aufgezählt, in denen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte...
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