1. Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
  2. Wann hat eine Kündigungsschutzklage Erfolg? Diese Voraussetzungen
  3. Erfolgsquote Kündigungsschutzklage: Wie hoch sind die Aussichten auf Erfolg?  
  4. Wie stehen die Chancen beim Arbeitsgericht?
  5. Fazit – Das Wichtigste für Sie zusammengefasst! 

In den meisten Fällen verfolgt der Arbeitnehmer mit der Klage eines dieser Ziele

  • Erhalten einer Abfindung und Verlassen der Arbeitsstelle
  • Weiterbeschäftigung beim Arbeitnehmer

Nur die wenigsten Arbeitnehmer erheben eine Kündigungsschutzklage, um anschließend wirklich wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. In den meisten Fällen ist das Ziel, sich gegen die Kündigung zu wehren, indem eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt wird und sich anschließend eine andere Beschäftigung zu suchen. 

Sie suchen ausführliche Informationen unter anderem zu den Themen Kosten, Ablauf oder Dauer einer Kündigungsschutzklage? Alle wichtigen Informationen zur Kündigungsschutzklage

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen beim Erheben einer Kündigungsschutzklage!

Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin online!

1. Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten, doch in vielen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage

In jedem Falle ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Dieser prüft die Erfolgsaussichten. 

Häufig sprechen gewisse Gründe gegen die Wirksamkeit einer Kündigung, was Ihre Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage erhöht. 

Wann ist eine Kündigungsschutzklage unwirksam?

In einem ersten Schritt nach Erhalt der Kündigung ist zu prüfen, ob Gründe vorliegen, welche zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. 

Die häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung hierfür sind: 

  • Mangelnde Schriftform, zum Beispiel durch 
    • eine nicht unterschriebene Kündigung, 
    • eine Kündigung per Fax oder 
    • bei Überreichung einer Kündigungskopie, ohne zuvor das Original auszuhändigen
  • Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, ohne Zustimmung des Integrationsamts, das Inklusionsamt (Arbeit und Behinderung)
  • Kündigung einer Schwangeren ohne Zustimmung. Kündigungen von Schwangeren nach dem Mutterschutzgesetz muss von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde abgesegnet werden
  • Fehlende oder unzureichende Beteiligung des Betriebsrats
  • Erklären einer verhaltensbedingten Kündigung ohne vorherige Abmahnung
  • Erklären einer betriebsbedingten Kündigung, obwohl andere Arbeitnehmer laut Sozialauswahl weniger schutzbedürftig sind
  • Erklären der Kündigung durch die falsche Person

In all diesen Fällen ist der Arbeitnehmer in einer vorteilhaften Verhandlungsposition. Eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist dann sehr erfolgversprechend.

2. Wann hat eine Kündigungsschutzklage Erfolg? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

Wann immer eine Kündigung ausgesprochen wurde, die für Sie als Arbeitnehmer keinen vernünftigen Grund erkennen lässt, ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll. 

Eine wichtige Voraussetzung ist zum Beispiel, dass der Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter fest angestellt hat. Dieses Detail ist wichtig, denn nur in diesem Fall ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Kündigung ausreichend zu rechtfertigen. 

Eine Kündigungsschutzklage ist außerdem immer dann klug, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Diese ist nämlich nur in absoluten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Straftaten, gestattet – auch dann, wenn im Unternehmen weniger als 10 Angestellte beschäftigt sind. 

Auf einen Blick: Das sind die Voraussetzungen für eine wirksame Kündigungsschutzklage

  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 6 Monaten bestehen. 
  • Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, muss dringend ein Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) vorliegen. 
  • Im Betrieb müssen mehr als 10 Arbeitskräfte angestellt sein (Kleinbetriebsklausel). 

Welche Fristen muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Wer eine Kündigung erhalten hat und eine Kündigungsschutzklage anstrebt, hat keine Zeit zu verlieren. 

Nach Zustellung der Kündigung bleiben dem Arbeitnehmer lediglich 3 Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. 

Wird diese Frist für die Kündigungsschutzklage versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Das gilt selbst dann, wenn sich der betroffene Arbeitnehmer im Urlaub oder im Krankenhaus befindet. Der rechtlich relevante Zugang der Kündigung (im Original und unterzeichnet) wird bestimmt durch das Datum der Zustellung. 

Hierbei ist wichtig: Es kommt einzig und allein darauf an, wann die Kündigung an Sie übergeben wurde.

Auf folgenden Wegen kann Ihnen die Kündigung zugehen:

  • Durch persönliche Übergabe / Aushändigung,
  • durch die postalische Zustellung oder 
  • durch den Einwurf in den Briefkasten.

Es zählt demnach nicht, wann Sie die Kündigung tatsächlich gelesen haben, sondern wann Sie zumindest die Möglichkeit hatten, die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.

3. Erfolgsquote Kündigungsschutzklage: Wie hoch sind die Aussichten auf Erfolg? 

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so stehen die Chancen gut, mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich zu sein. 

Hierbei ist es allerdings Definitionssache, wann genau die Klage als erfolgreich angesehen wird. Misst man den Erfolg nicht daran, ob ein Arbeitnehmer wieder in den Betrieb zurückkehrt, sondern an der Frage, ob eine Kündigungsschutzklage sich in finanzieller Hinsicht auszahlt, kann man sagen, dass die Aussichten auf Erfolg unter den genannten Voraussetzungen recht hoch sind. 

Das Ergebnis besteht in vielen Fällen aus der Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers oder zumindest der Einhaltung einer Kündigungsfrist. In beiden Fällen lohnt sich die Kündigungsschutzklage finanziell. 

Generell ist zu sagen, dass die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage immer von Fall zu Fall verschieden sind und nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht fachkundig beurteilt werden können. 

Sie möchten wissen, ob Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich sein kann? 

Wir beraten Sie gern!

Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin onlin!

4. Wie stehen die Chancen beim Arbeitsgericht?

Hat sich ein Arbeitnehmer entschieden, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, stehen die Chancen vor dem Arbeitsgericht in vielen Fällen gut. 

Das liegt vor allem daran, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist, den Grund der Kündigung nicht nur darzulegen, sondern wenn es darauf ankommt, auch nachzuweisen. 

Die Gefahr, einen Fehler bei der Kündigung zu begehen, ist auch dann für den Arbeitgeber hoch, wenn das Einverständnis bestimmter Behörden eingeholt oder der Betriebsrat herangezogen werden muss. 

In diesen Fällen kann es sein, dass der Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung zahlt, um einen langen Prozess zu vermeiden. 

5. Fazit – Das Wichtigste für Sie zusammengefasst! 

  • Eine Kündigungsschutzklage gilt in vielen Fällen nicht nur dann als erfolgreich für den Arbeitnehmer, wenn dieser im Unternehmen bleiben darf, sondern auch, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt.  
  • Oft ist eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend – lassen Sie Ihre persönliche Situation unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen. 
  • Das Gesetz definiert bestimmte Gründe, unter denen eine Kündigung unwirksam ist (zum Beispiel mangelnde Schriftform oder die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen). Die Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer sind unter diesen Umständen sehr hoch. 
  • Der Arbeitnehmer hat 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, also handeln Sie schnell. 

Sie suchen ausführliche Informationen unter anderem zu den Themen Kosten, Ablauf oder Dauer einer Kündigungsschutzklage? Alle wichtigen Informationen zur Kündigungsschutzklage.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen beim Erheben einer Kündigungsschutzklage!

Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin online!