1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?
  2. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
  3. Wann ist eine Kündigungsschutzklage berechtigt? 
  4. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
  5. Höhe der Abfindung berechnen 
  6. Kosten Kündigungsschutzklage berechnen
  7. Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage? 
  8. Zusammenfassung Kündigungsschutzklage Kosten

1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um eine Feststellungsklage, mithilfe derer sich der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Arbeitsgericht gegen eine bestehende Kündigung wehren kann. Die Fristen für eine Kündigungsschutzklage hierbei sind knapp bemessen, also handeln Sie umgehend. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Tag eingereicht werden, an dem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben. 

Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und Ablauf finden Sie in unserem Artikel zum Thema Kündigungsschutzklage
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2. Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, aber dennoch gern ihren Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung erstreiten möchten, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. 

Diese lohnt sich fast immer, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, denn dann ist der Arbeitgeber nur unter erschwerten Voraussetzung zu einer Kündigung berechtigt. 
Bestreiten Sie die Kündigungsschutzklage erfolgreich, lohnt sich das für Sie in finanzieller Hinsicht in jedem Falle – egal, ob Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht oder Sie eine Abfindung erhalten.

3. Wann ist eine Kündigungsschutzklage berechtigt? 

Das Kündigungsschutzgesetz findet bei einer Kündigungsschutzklage Anwendung, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist und der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit anstellt. 

Um die Folgekosten einer verlorenen Klage zu vermeiden, bieten Arbeitgeber häufig bereits bei Androhung einer Kündigungsschutzklage attraktive Abfindungen an.  

Sie möchten wissen, ob sich eine Kündigungsschutzklage bei Ihnen lohnt oder aussichtsreich ist? Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch bei einer telefonischen Beratung.

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4. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Mit welchen Kosten muss ich überhaupt rechnen, wenn ich als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anstrebe? Das fragen sich zu Recht viele unserer Mandanten, weswegen wir die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte zusammengetragen haben. 

Nachdem wir Sie ausführlich dazu beraten haben, ob eine Klage in Ihrem konkreten Falle sinnvoll ist, gibt es im Anschluss daran zwei Wege, wie die Kündigungsschutzklage erfolgreich abgeschlossen werden kann: 

1. Weiterbeschäftigung 

Wurde die Kündigungsschutzklage gewonnen, erhält der Arbeitnehmer seinen Job zurück und das Arbeitsverhältnis wird weitergeführt. Das beinhaltet natürlich eine Lohnfortzahlung sowie die Gehaltsnachzahlung der verstrichenen Arbeitszeit. 

2. Vergleich 

Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, was für viele Arbeitnehmer in Anbetracht des zerrütteten Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber durchaus erstrebenswert ist. 

Anstatt zu einer Wiedereinstellung kommt es hierbei zur Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. 

5. Höhe Abfindung Kündigungsschutzklage – so berechnen Sie die Summe

Die Höhe einer Abfindung infolge einer Kündigungsschutzklage kann bereits im Vorhinein ungefähr berechnet werden. 

Als Faustregel gilt: Dem Arbeitnehmer steht pro Beschäftigungsjahr die Hälfte des monatlichen Bruttogehaltes zu. Verdient ein Arbeitnehmer beispielsweise 2.800,00 Euro brutto pro Monat und war 5 Jahre in einem Unternehmen angestellt, beträgt die Abfindung 7.000 Euro (2.800 x 0,5 x 5). 

6. Kosten Kündigungsschutzklage berechnen – Kostenzusammensetzung

Die konkreten Kündigungsschutzklage-Kosten setzen sich aus dem Anwaltshonorar und den Gerichtskosten zusammen, deren Höhe sich nach dem jeweils festgelegten Streitwert richtet. 

Der Streitwert hängt vom Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers ab. Je mehr dieser also verdient, desto höher sind die Gebühren von Anwalt und Gericht, die nach den geltenden Gebührentabellen berechnet werden. 

Als Grundlage hierfür gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich und wird somit dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt, so entfallen die Gerichtskosten, jedoch steigt das Anwaltshonorar durch die ihm dadurch zustehende Einigungsgebühr an. 

6.1 Kündigungsschutzklage Kosten Arbeitnehmer – Beispielrechnung 

Um Ihnen einen etwas weniger theoretischen Einblick zu vermitteln, haben wir im Folgenden eine Beispielrechnung für eine Kündigungsschutzklage aufgestellt: 

  • Bruttogehalt des Arbeitnehmers: 2.500 Euro monatlich
  • festgelegter Streitwert: 7.500 Euro (3 Monatsgehälter à 2.500 Euro) 
  • Gerichtskosten im Falle einer Kündigungsschutzklage: 444 Euro 
  • Die Anwaltskosten belaufen sich in diesem Beispiel-Szenario auf 1.380,40 Euro für den Fall, dass eine Urteilssprechung erfolgte. 

Im Falle eines Vergleichs belaufen sich die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage auf 1.923,04 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer sowie einer Auslagenpauschale von höchstens 20 Euro. Die Gerichtskosten entfallen.

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7. Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage? 

Für beide Seiten, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, entstehen bei einer Kündigungsschutzklage Kosten. 

Das deutsche Recht stellt hierfür folgende Vorschriften auf: 

  • In der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Urteil des Kündigungsschutzprozesses. 
  • Die Gerichtskosten trägt der Verlierer des Prozesses. 
  • In zweiter Instanz, also vor dem Landesarbeitsgericht, werden dem Verlierer sowohl die Gerichts- als auch die Rechtsanwaltskosten zugeschrieben. 
  • Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten, jedoch wird der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. 

8 Zusammenfassung Kündigungsschutzklage Kosten

  • Eine Kündigungsschutzklage unterstützt den Arbeitnehmer dabei, sich gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zur Wehr zu setzen
  • Nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 6 Monate im Unternehmen angestellt ist und der Arbeitgeber mindestens 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, ist eine Kündigungsschutzklage möglich. 
  • Eine Kündigungsschutzklage kann entweder durch ein Urteil oder durch das Schließen eines Vergleichs erfolgreich abgeschlossen werden. 
  • Bei einem Vergleich ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung gegenüber des Arbeitnehmers verpflichtet. 

Eine Kündigungsschutzklage ist ein Rennen gegen die Zeit und verzeiht keine Fehler. Hier möchten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite haben, der sein Metier beherrscht.

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