Kündigungsschutzklage ohne Anwalt - Was muss ich wissen?
Der Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer im ersten Moment ein Schock. Das Kündigungsschutzgesetz jedoch verschafft Ihnen die Möglichkeit, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen und in vielen Fällen eine Abfindung zu erhalten.
Was können Sie tun, um sich gegen eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu wehren? Sie haben nun die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Fast immer ist die Unterstützung eines Anwalts für die Kündigungsschutzklage hilfreich, doch es ist auch eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich. In diesem Artikel erfahren Sie von unserem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin, wie Sie eine Kündigungsschutzklage selbst einreichen, worauf Sie dabei achten müssen und wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten.
Wann kann ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Steht ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund zu beenden.
Damit Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten können, muss dieser also vorliegen.
Eine Kündigungsschutzklage ist möglich, wenn:
- Kündigungsschutz besteht (zum Beispiel bei Schwerbehinderten, Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern etc.) oder
- das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.
Lesen Sie hier detaillierte Informationen, welche Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt sein müssen.
Sie haben eine Kündigung erhalten und benötigen Unterstützung
bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage?
Welche Fristen muss ich bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachten?
Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Beachten Sie hierbei:
- Die Frist startet auch, wenn Sie bei Zustellung der Kündigung krank oder im Urlaub waren.
- Achten Sie die Einhaltung der Frist: Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Detaillierte Fachinformationen zur Frist bei Kündigungsschutzklagen erhalten Sie hier.
Hinweis: Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zum Thema Ablauf Kündigungsschutzklage!
Wie reicht man eine Kündigungsschutzklage ein?
Um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, reichen Sie eine Klageschrift mit den nötigen Unterlagen bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Arbeitsgerichts ein oder geben die selbst geschriebene Klage über Einwurf in den Briefkasten beim zuständigen Arbeitsgericht ab.
Sie können die Kündigungsschutzklage:
- selbst einreichen oder
- einen Anwalt mit Kündigungsschutzklage beauftragen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Klage selbst einzureichen, finden Sie auf der Website Ihrer jeweils zuständigen Justiz wichtige Hinweise, Merkblätter oder Klagevordrucke, die Sie nutzen können.
Nutzen Sie hier das Muster für eine Kündigungsschutzklage unserer Arbeitsrechtsexperten.
Nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch, übernimmt dieser das Verfassen der Klageschrift und reicht stellvertretend für Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Nachdem Sie den Klagevordruck sorgfältig ausgefüllt haben (achten Sie unbedingt auf die Richtigkeit der Angaben!), benötigen Sie zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage folgende Unterlagen:
- Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber (unbedingt erforderlich)
Unterlagen, die ebenfalls relevant sind, aber auch später eingereicht werden können, sind:
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
- Arbeitsvertrag
- ggf. Tarifvertrag
- Vollmacht, wenn Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen
- eventuell Antrag auf Prozesskostenhilfe (inkl. Belegen)
Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage verursacht Kosten, wenn es zu einer Urteilssprechung des Arbeitsgerichts kommt.
Es fallen für Sie keine Kosten für die Kündigungsschutzklage an, wenn:
- die Klage mit einem Vergleich endet
- Sie die Klage zurückziehen
- Sie die Klage gewinnen.
Die Partei, die den Prozess verliert, zahlt die Gerichtskosten in der Höhe, die im Gerichtskostengesetz festgelegt ist.
Wie wird die Höhe der Gerichtskosten bestimmt?
Die Höhe der Gerichtskosten für eine Kündigungsschutzklage bemisst sich an der Höhe des jeweiligen Streitwerts.
Der Streitwert der Kündigungsschutzklage errechnet sich aus den letzten drei Monatsgehältern (brutto) des Klägers, dem sogenannten Quartalsverdienst.
Welche Anwaltskosten kommen bei einer Kündigungsschutzklage auf mich zu?
In aller Regel rechnet ein Anwalt seine Leistung vor dem Arbeitsgericht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dieses Gesetz regelt die Mindestsummen von Anwaltskosten, die Ihr Anwalt im Arbeitsrecht nicht unterschreiten darf.
Wir beraten Sie, welche Kosten bei einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommen.
Sprechen Sie uns an!
Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?
Endet eine Kündigungsschutzklage durch Vergleich, entfallen die Gerichtskosten. Das Ergebnis des Vergleichs ist individuell und vielfältig. So ist die Zahlung einer Abfindung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer möglich, jedoch kein zwingendes Ergebnis. Ebenfalls möglich ist eine Verlängerung der Kündigungsfrist oder andere Vereinbarungen.
Gewinnt eine Partei den Prozess teilweise, muss diese auch die Gerichtskosten teilweise übernehmen.
Die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechts-Prozess muss jede Partei selbst tragen, unabhängig vom Ausgang der Klage. Geht der Prozess in die zweite Instanz, trägt der Verlierer sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten.
Hinweis: Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten für den Anwalt, für Sachverständige und die Gerichtskosten. Sie zahlen lediglich die Selbstbeteiligung und die Fahrtkosten für den Anwalt.
Fazit: Wie sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?
Eine wichtige Information vorweg: Um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen, benötigen Sie offiziell laut Gesetzgeber nicht zwingend einen Anwalt. Es steht Ihnen damit frei, allein gegen Ihren Arbeitgeber zu prozessieren.
Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang der Klage, wie das Aushandeln einer Abfindung ist mit Unterstützung eines Anwalts um ein Vielfaches höher.
Es ist in jedem Falle sinnvoll, zumindest die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage von einem Anwalt bewerten zu lassen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Mit einem Anwalt an Ihrer Seite vermeiden Sie kostenintensive Rechtsstreitigkeiten und Leichtsinnsfehler bei der Klageerhebung oder während des Prozesses selbst.
Sie gehen außerdem sicher, dass Ihr Rechtsanwalt alle Ansprüche für Sie geltend macht.